Schildkröten Pfalz
Private Schildkröten Zucht

Aufzucht und Haltung der griechischen Landschildkröte

(Testudo hermanni boettgeri)


Die griechische Landschildkröte (T.h.boettgeri) ist die Landschildkröte, die in unserem Klima am Besten von allen Arten im Freiland zu halten ist. Bei einer naturnahen Haltung gibt es mit dieser Art wenige Probleme. Sowohl die Maurische Landschildkröte (T. graeca), als auch die Breitrandschildkröte (T. marginata) sind wesentlich wärmebedürftiger.
Schildkröten sind in Gefangenschaft geschlüpfte Wildtiere, die sehr alt werden können und deren Ansprüche eine natürliche Haltung erfordern. Zu einer artgerechten Haltung gehört auch der Winterschlaf, der dem natürlichen Lebensrhythmus der Tiere entspricht.
Im ersten Jahr haben die Jungtiere bereits ca. 2-4 Monate geschlafen.  Ab dem zweiten Jahr sollte der Winterschlaf nach der Freilandhaltung im Oktober eingeleitet werden. Der zweite Winterschlaf und alle darauffolgenden sollten und können 4-5 Monate dauern.
Auf dem Boden der Wohnung dürfen Schildkröten nie laufen.  Wohnungsboden, egal welcher Art, beinhaltet für Schildkröten Zugluft, wogegen sie empfindlich sind.
Im Aufzuchtterrarium kann Erde mit etwas Kiessand vermischt als Bodengrund verwendet werden. Das Substrat sollte ausreichend hoch und gut feucht gehalten werden, da die Tiere sich gerne in den feuchtwarmen Bodengrund eingraben.
Frisches Trinkwasser sollte immer zur Verfügung stehen (z.B. Blumenuntersetzer) und sollte öfter gewechselt werden, da die Tiere darin auch gerne baden und Kot absetzen. Wasser und ein feuchtes Substrat sind für ein glattes Wachstum (keine Höckerbildung) und für eine gute Stoffwechseltätigkeit äußerst wichtig.
Zudem kann eine mit Heu oder Laub abgetrennte Ecke im Aufzuchtbehälter als Schlafplatz dienen.
Über dem Terrarium sollte eine Lampe (ca. 60-80 Watt) so angebracht werden, dass der Boden darunter eine Temperatur von ca. 30°C aufweist. Jedoch müssen auch schattige, kühlere Plätze zur Verfügung stehen.
Die Lampe brennt täglich 8-10 Stunden, nachts ist sie ausgeschaltet.  Bodenheizmatten trocknen das Substrat zu stark aus und führen zu einem verdickten Wachstum des Bauchpanzers, und sollten deshalb nicht verwendet werden. Die Wärme soll stets von oben kommen.
An sonnigen Tagen können die Jungtiere bereits im März zeitweise ins Freie, damit die Tiere ungefiltertes Sonnenlicht bekommen, sodass auf den Einsatz von UV-Licht verzichtet werden kann. Sobald die Nachtfröste vorbei sind (nachts nicht kälter als 4-5 °C) können die Jungtiere ganz im Freiland gehalten werden. Eine natürliche und artgerechte Haltung ist bei ganzjähriger Terrarienhaltung nicht möglich! Im Freiland lebende Tiere entwickeln sich gesünder und langsamer, da schlechtwetterbedingte Fastentage der natürlichen Lebensweise entsprechen.


Das Freigehege


Das Freigehege sollte ganztätig besonnt sein. Wildwuchs, Klee, Löwenzahn sind die beste Bepflanzung, da sich die Tiere in einem naturbewachsenen Gehege auf ihren Streifzügen auch ständig frisches Futter suchen können. Auf Schattenspender und genügend Versteckmöglichkeiten muss geachtet werden (Pflanzen, Laub, Wurzeln, Höhlen).  Ohne Deckung fühlen sich die Tiere nicht wohl. Hierzu können beispielsweise Wildkräuter oder niedrige Sträucher verwendet werden. ( z.B. Lavendel, Thymian, Hibiskus, Rosmarin, Heidekraut, wilde Brombeeren, wilder Wein, Heckenrosen, etc.)
Der Boden im Freigehege sollte abwechslungsreich aus erdigen, sandigen und steinigen Anteilen bestehen. Bereiche mit hartem Boden helfen den Tieren, ihre Krallen abzunutzen.
Es sollte ein Häuschen, idealerweise ein Frühbeet oder Gewächshaus, zur Verfügung stehen, in welchem die Tiere bei Regen oder Feuchtigkeit trocken sitzen und sich verstecken können. Der Eingang sollte nicht zu groß sein, damit die Tiere sich hier auch sicher fühlen.
Bei starkem Regen muss sicher gestellt sein, dass die Tiere nicht ertrinken können. Die Umzäunung sollte in den Boden eingegraben werden. Bei größeren Tieren sollte sie ca. 10-15 cm tief sein und ca. 40 cm über den Boden ragen, da Schildkröten gerne und gut klettern und graben.
Besonders in den ersten Jahren muss gewährleistet werden, dass die Tiere, deren Panzer zu dieser Zeit noch nicht vollständig ausgehärtet sind, vor Angriffen anderer Tiere (Vögel, Mader, Katzen etc.) geschützt sind. Hierfür eignen sich zum Beispiel Gehege- oder Teichnetze mit mittelgroßer Maschenbreite, welche über das Gehege gelegt werden.
Auch im Freigehege muss stets frisches Wasser zur Verfügung stehen. Auf wechselnden Futterplätzen sollte Frischfutter angeboten und altes Futter abends entfernt werden. Eine Regenperiode verbringen die Tiere meist schlafend im Häuschen. Futteraufnahme und Verdauung finden bei Temperaturen unter 15 °C nur eingeschränkt statt.


Nahrung

Schildkröten sind Pflanzenfresser und werden mit Grünfutter aller Art ernährt. Hervorragend geeignet sind Kräuter sowie rohfaserreiche Pflanzen und Heu. Mit abwechslungsreichem und frischem Grünfutter ernährte Tiere brauchen keine zusätzlichen Vitamin- und Kalziumpräparate. Lediglich Sepiaschalen, die den Kiefer stärken und der Abnützung der Hornschneide dienen, sowie gekochte und gemahlene Eierschalen, die gelegentlich übers Futter gestreut werden, können zugefüttert werden. Obst und Gemüse gehören nicht auf den Speiseplan der Schildkröten. Das Futter sollte zum größten aus verschiedenen Grünpflanzen bestehen.
Das Hauptangebot an gesunden Futterpflanzen besteht aus:
Löwenzahn und Hahnenfuß (auch Blüten), alle bitteren Salatsorten, Feldsalat, zarte Distelarten, Klee, Spitz- und Breitwegerich, Vogelmiere, Rettich-, Meerrettich-, Kohlrabi-Brokkoli-, Grünkohl- und Senfblätter, Sauerampfer, Kressearten, Sedumpflanzen und Gänseblümchen. Prinzipiell kann alles probiert werden, die Schildkröten zeigen ganz schnell, was sie mögen und was nicht. Einigen Pflanzen sollten jedoch nicht verfüttert werden, da diese giftig sind. Hierzu gehören: Hahnenfuß (scharfer), Maiglöckchen, Engelstrompete, Efeu, Buchsbaum, Eibe.
Das Futter sollte möglichst ungespritzt verabreicht werden. Im Zoofachhandel angebotenes Trockenfutter ist für Schildkröten ungeeignet. Der große Protein- und Fettgehalt kann zu Ablagerungen in den Gelenken, Leberschädigungen und Stoffwechselstörungen führen. Eingeweichte Brötchen, Hunde- oder Katzenfutter sind in der Natur nicht anzufinden und schaden den Tieren. Gelegentlich werden auch kleine Nacktschnecken und Regenwürmer gefressen, welche in der Natur gefunden werden.
Die wichtigste Frage, die sich bei Haltung und Ernährung immer wieder gestellt werden muss ist, wo, wie und wovon diese Tiere in der Natur leben. Davon ausgehend können wir eine naturnahe Haltung ableiten und gewährleisten. Die meisten Krankheiten in der Gefangenschaft resultieren aus Fehl- und Überernährung, sowie falscher und zugiger Haltung. Deshalb dient Freilandhaltung in einem sonnigen Gehege, Winterschlaf und mäßige und gesunde Fütterung der Gesunderhaltung, sowie einem langsamen Wachstum der Tiere. Bei gesunden Tieren muss die Nase trocken und die Augen klar sein. Schildkröten werden nicht eingeölt, weder Panzer noch Weichteile, da ansonsten die Poren verstopfen.


Winterstarre

Wenn im September die Tage und die Sonnenstrahlung kürzer werden, schalten die Tiere auf Sparflamme. Sie fressen weniger und genießen die Herbstsonne, die jetzt nicht mehr so heiß ist. In ihren Heimatländern ist die Witterung im Herbst günstiger als bei uns, das heißt, sie können sich selbst mit der Darmentleerung auf den Winterschlaf vorbereiten. Infolge der oft schlechten Witterung bei uns müssen wir eingreifen und die Tiere durch Baden abführen. Da beim Winterschlaf die Darmfunktion ganz eingestellt wird, ist eine sorgfältige Darmentleerung sehr wichtig.
Sobald das Wetter umschlägt, kalt und regnerisch wird, werden die Tiere zum Baden ins Haus geholt. Von der letzten Nahrungsaufnahme bis zur Einwinterung  soll mindestens eine Wochen vergangen sein. Diese Woche verbringen die Tiere in einem Behälter mit Laub oder Heu bei einer Raumtemperatur von ca. 15 °C (ohne Lampe). Durch ausgiebiges Baden in warmen Wasser an etwa jedem zweiten Tag wird die Darmtätigkeit angeregt und Kot abgegeben.
Als Überwinterungssubstrat dient ein Walderde-Laubgemisch oder Heu. Wichtig ist, dass es bei anhaltender Feuchtigkeit nicht fault. Ungeeignet ist Laub von Obstbäumen, Sand oder Torf.
Nach der völligen Darmentleerung werden dir Tiere gewogen, in den Behälter gesetzt und mit Laub zugedeckt. Die Überwinterungstemperatur soll 3-6 °C sein – je kälter, desto besser, jedoch darf kein Frost auftreten! Die Temperatur muss mittels Thermometer stets kontrolliert werden. Sehr gut funktioniert die Überwinterung im Kühlschrank, zwecks Luftaustausch sollte dieser regelmäßig kurz geöffnet werden, wobei auch die Temperatur überprüft wird. Jedoch kann auch ein feuchter und kalter Keller eine gute Überwinterungsmöglichkeit bieten, sofern eine Temperatur von 3-6 °C eingestellt werden kann. Am Anfang muss öfters kontrolliert werden, ob die Tiere schlafen. Herumwandernde Tiere verbrauchen Energie und verlieren zu viel Substanz.
Gesunde Tiere (Voraussetzung für den Winterschlaf), die im Freiland leben, genügend Sonne sowie gutes Futter haben, überstehen die Winterruhe problemlos. Will man die Tiere im milden Frühjahr wecken, stellt man den Behälter an einen wärmeren Ort, bis die Tiere von alleine aufwachen. Danach werden sie einmal lauwarm gebadet, damit die Tiere ihren Feuchtigkeitshaushalt regulieren können.
Sie sollten Ihre Tiere den Sommer über gut beobachten, um eventuelles Fehlverhalten oder Fressunlust rechtzeitig zu bemerken. Bei Fragen oder Problemen können Sie jederzeit anrufen (Handy: 01776257750) oder schreiben (schildkroetenfamily@gmail.com). Muss ein Tierarzt aufgesucht werden, ist es wichtig sich vorher gut zu informieren. Um Schildkröten behandeln zu können, bedarf es seitens eines Tierarztes viel Erfahrung im Umgang mit Schildkröten.


Meldepflicht

Da die griechische Landschildröte unter Artenschutz steht, müssen die Tiere gültige Papiere besitzen und bei den Behörden gemeldet werden.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist für die Landkreise Karlsruhe, Neckar-Odenwald-Kreis, Rastatt, Rhein-Neckar-Kreis, Calw, Enzkreis, Freudenstadt, sowie die Stadtkreise Baden-Baden, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim und Pforzheim zuständig. In Rheinland-Pfalz überwachen in den kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Hier einige Auszüge aus dem Merkblatt für Artenschutz zur Meldepflicht:

Alle lebenden Wirbeltiere der besonders geschützten Arten unterliegen grundsätzlich der Meldepflicht nach § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Das bedeutet, dass jeder Zugang und Abgang bzw. Verlust eines besonders geschützten Tieres zu melden ist.
Die Meldepflicht ist eine persönliche Pflicht und gilt sowohl für den Abgeber als auch den Empfänger. Bei minderjährigen Tierhaltern ist die Meldung von einem Erziehungsberechtigten mit einem entsprechenden Hinweis vorzunehmen.
Die zuständige Behörde richtet sich nach dem Standort der Tierhaltung, der in der Regel identisch ist mit der Wohnanschrift des Halters. In Baden-Württemberg sind die 4 Regierungspräsidien für Ihren jeweiligen Regierungsbezirk die zuständigen Meldebehörden.
Zu- und Abgänge sind unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb eines Monats zu melden. Gemeldet werden muss in jedem Fall die Anzahl, Tierart (dt. und wissenschaftl. Bezeichnung), Geschlecht, Alter, Kennzeichen (soweit vorgeschrieben) und wann und von wem (Name und vollständige Adresse) ein Tier erworben wurde bzw. ob ein Tier verstorben, entlaufen oder entflogen ist.
Ändert sich der Ort der Tierhaltung, d.h. die Adresse unter der das Tier gehalten wird (z.B. durch Umzug des Tierhalters) ist dies unter Angabe der alten und neuen Adresse mitzuteilen.
Meldevordrucke können von unserer Homepage www.rp-karlsruhe.de (Themen / Umwelt / Natur- und Artenschutz / Artenschutz / Internationaler Artenschutz / Zuständigkeit: Karlsruhe) heruntergeladen werden. Die Meldevordrucke können auf Anforderung auch einmalig per Post zur Verfügung gestellt werden
Für den erstmaligen Zugang ist der Vordruck V7 (Bestandsanzeige) zu verwenden. Die Meldevordrucke sind vollständig und leserlich auszufüllen, sowie mit Ausstellungsdatum und Unterschrift des Tierhalters zu versehen. Unvollständig ausgefüllte bzw. nicht unterschriebene Meldungen sind nicht rechtsverbindlich. Die Hinweise auf den Vordrucken sind zu beachten.
Dem Meldeformular über den Zugang (Vordruck V7 oder V8) ist immer eine Kopie des jeweils vorgeschriebenen Herkunftsnachweises (EG-Bescheinigung) beizufügen. Der Halter ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität seiner Meldungen verantwortlich. Die Meldebehörde ist nicht verpflichtet die Meldungen auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen. Eingangsbestätigungen werden nur für Erstmeldungen erteilt.